Waldbewohner und Pflanzenwelt

Vogel- und Naturschutzverein Gernsheim e.V.

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Vögel, Rotwild, Spinnen, Bienen und WespenKäfer, Amphibien, Säugetiere

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Bäume, Blumen, Pilze

Alle Tiere und Pflanzen, die auf dem Waldlehrpfad abgebildet und beschrieben sind, sind in unserem Wald beheimatet.

Wichtige Informationen

Auf Grund der derzeit kursierenden Afrikanischen Schweinepest ist es im Moment untersagt die Waldwege zu verlassen. In Anbetracht dessen darf derzeit kein Brennholz / Polterholz aus dem Stadtwald geholt werden.

Hierzu gibt es eine Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau!

Bitte informieren Sie sich über den neuesten Stand auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte in erster Linie ebenfalls an den Kreise Groß-Gerau.

Die Schöfferstadt Gernsheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemarkung Gernsheim nun auch in der Kernzone liegt und die Allgemeinverfügungen zu beachten sind.

Wir informieren Sie nachfolgend über die wichtigsten Verhaltensregeln für Privatpersonen:

  • Bitte bleiben Sie beim Radfahren, Reiten oder Spaziergängen in Wald und Flur unbedingt auf den Wegen, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius unnötig vergrößern.
  • Sollten Sie ein totes oder offensichtlich krankes Tier sehen oder Verwesungsgeruch wahrnehmen, so markieren Sie den Fundort per GPS und melden Sie dies bitte umgehend dem zuständigen Veterinäramt oder dem Bürgertelefon des Kreises Groß-Gerau (06152-989898, täglich 8 bis 18 Uhr).
  • Halten Sie unbedingt Abstand von dem Wildschwein und berühren Sie dieses nicht.
  • Für das gesamte Gebiet der infizierten Zone ist eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet, wobei die Leinenlänge auf 5 m beschränkt wird.
  • Achten Sie auf den Elektrozaun (7000 Volt!), der das von der ASP betroffene Kerngebiet umgrenzt, und halten Sie auch dort Abstand.

Der Wassergraben entlang des Stadtwaldes vom Stockwegparkplatz in Richtung Winkelbach (Feldschneise) ist derzeit trocken. Die Gründe hierfür liegen in dem extrem hohen Grundwasserstand!

Dies erscheint paradox, erklärt sich aber lt. Wasserverband Hessisches Ried durch Vorschriften zur Regulierung der Grundwasserstände, was ein zusätzliches Einbringen von Wasser in den Graben derzeit verbietet.

Wir bitten um Ihr Verständnis!